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Diese Seite enthält in alphabetischer Reihenfolge Stichworte zu unseren Verwaltungstleistungen.
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Jagdgenossenschaft; Betreuung und Rechtsaufsicht
Hinweis:
die folgenden Daten werden über das BayernPortal bereitgestellt.
Team 341 Gewerbe, Jagd, Gesundheit
Strandbadstraße 2
82319 StarnbergTelefon: 08151 148-77340
Fax: 08151 148-11340
E-Mail: jagd@LRA-starnberg.de
Zimmer: EG.169
Team 341
Strandbadstraße 2
82319 StarnbergTelefon: 08151 148-77405
Fax: 08151 148-11597
E-Mail: gewerbe@LRA-starnberg.de
De-Mail: info@lk-starnberg.de-mail.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/341
Zimmer: EG.170
Die Jagdgenossenschaft beschließt u.a. über die Art der Jagdnutzung, über die Art der Verpachtung (z. B. öffentliche Ausbietung, freihändige Vergabe), über die Erteilung des Zuschlags bei der Jagdverpachtung und über die Verwendung des Reinertrags aus der Jagdnutzung.
Die Jagdgenossenschaft stellt eine Körperschaft des öffentlichen Rechtes dar. Sie untersteht der staatlichen Aufsicht der Jagdbehörden. Diese Aufsicht ist eine Rechtsaufsicht und ist darauf beschränkt, dass die Jagdgenossenschaft ihre normativen Aufgaben und Verpflichtungen ordnungsgemäß erfüllt. Die Jagdgenossenschaft wählt einen Jagdvorstand, welcher die Jagdgenossenschaft gerichtlich und außergerichtlich vertritt. Beschlüsse der Jagdgenossenversammlung bedürfen sowohl der Mehrheit der anwesenden und vertretenden Jagdgenossen als auch der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundfläche.
Stand: 04.08.2020